Zulassungspflichtige Gewerke
Augenoptiker
Der Beruf des Augenoptikers ist in zwei Bereiche unterteilt. Der Augenoptiker soll nicht nur die perfekte Sehstärke für jeden Kunden ermitteln können, sondern den Kunden auch kompetent beraten, welche Brillenfassung am besten sitzt und aussieht oder ob Kontaktlinsen für den Kunden von Vorteil sind.
Zur Berufsausübung gehört u.a. die Durchführung von Sehmessungen, die dioptrische Vermessung der Augen sowie die Bestimmung und Korrektur von Fehlsichtigkeiten. Auch die orientierende Prüfung einiger Funktionen des beidäugigen Sehens ist Bestandteil des Leistungsspektrums. Die Augenoptik besitzt gleichwohl eine deutlich monokulistische Ausrichtung und konzentriert sich auf die separate Beurteilung des rechten und des linken Auges.
Im Rahmen der Vorbereitung zum Augenoptikermeister / zur Augenoptikermeisterin bieten wir folgende Lehrgänge an:
Zur Berufsausübung gehört u.a. die Durchführung von Sehmessungen, die dioptrische Vermessung der Augen sowie die Bestimmung und Korrektur von Fehlsichtigkeiten. Auch die orientierende Prüfung einiger Funktionen des beidäugigen Sehens ist Bestandteil des Leistungsspektrums. Die Augenoptik besitzt gleichwohl eine deutlich monokulistische Ausrichtung und konzentriert sich auf die separate Beurteilung des rechten und des linken Auges.
Im Rahmen der Vorbereitung zum Augenoptikermeister / zur Augenoptikermeisterin bieten wir folgende Lehrgänge an: