Informationen zur Meisterschule

Förderung

Wer unsere Meisterschule besucht, kann - je nach den individuellen Voraussetzungen - verschiedene finanzielle Unterstützungen in Anspruch nehmen. Auf unseren Seiten haben wir Ihnen hilfreiche Informationen zu den verschiedenen Förderungsmöglichkeiten zusammengestellt.

Gerne beraten wir Sie auch persönlich, welche Möglichkeiten sich Ihnen bieten.
Aufstiegs-BAföG

Wer glaubt, BAföG wäre nur etwas für Studenten, liegt falsch. Nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) werden Fachkräfte, die einen Fortbildungsabschluss erreichen wollen, die diesbezügliche Fortbildung allerdings nicht selbständig finanzieren können, entsprechend unterstützt. Dabei erhalten die Geförderten nicht nur ein zinsgünstiges Darlehn oder Unterhalt für die Dauer der Fortbildung, sondern auch einen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss!

Sowohl Teil-, als auch Vollzeitkurse sind diesbezüglich förderwürdig. Für beide Arten sowie die Prüfungsgebühren gibt es den sogenannten Maßnahmebeitrag, der einkommens- und vermögensunabhängig gewährt wird. Der Beitrag zum Lebensunterhalt hingegen richtet sich auch nach Einkommen und Vermögen und besteht aus einer Zuschuss- und einer Darlehenskomponente.

Der Maßnahmebeitrag für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren beträgt ab dem 01.08.2020 bis zu 15.000 Euro. Davon werden 50 % als Zuschuss geleistet. Für den Rest kann ein zinsgünstiges Darlehen in Anspruch genommen werden. Nach bestehen aller 4 Meisterteile kann ein Erlass des Darlehens von 50 % beantragt werden. Bei einer Existenzgründung beträgt der Erlass 100 %. Die Anträge können bei den Handwerkskammern angefordert werden oder direkt heruntergeladen werden. Das sogenannte Formblatt B ist Bestandteil des Antrages und wird nach Anmeldung durch uns ausgefüllt. Gerne sind wir Ihnen auch bei der gesamten Beantragung behilflich.

Die Bedarfssätze für den Lebensunterhalt und die Freibeträge bei der Anrechnung von Einkommen wurden ab dem 01.08.2024 deutlich erhöht. Es handelt sich beim Aufstiegs-BAföG um ein alters- und einkommensunabhängiges Förderangebot für Lehrgangs – und Prüfungsgebühren. Die Förderung liegt bei maximal 15.000,00 EUR. Wer sich zum Handwerksmeister fortbildet, soll ab Januar 2025 stärker finanziell unterstützt werden. Das Bundeskabinett hat am 24. Juli eine entsprechende Reform des Aufstiegs-BAföG beschlossen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf Anfrage bei uns oder hier bzw. unter der gebührenfreien Hotline: 0800-6223634.

Auf der Internetseite www.aufstiegs-bafoeg.de können Sie zur besseren Orientierung auch einzelne Fallbeispiele einsehen.

Kontakt
Die Meisterschule
Akademie für berufliche Weiterbildung
Bahnhofstr. 56
32257 Bünde

Telefon: 05223 / 18 37 90
Mail: info@meisterschule.de
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