Zulassungspflichtige Gewerke
Raumausstatter
Die Tätigkeit des Raumausstatters umfasst
- das Polstern und Bespannen von Möbeln
- das Verlegen von Textilien oder elastischen Bodenbelägen
- den Entwurf und/oder die Verwirklichung von Vorhängen
- das Bekleiden von Wänden mit textilen Wandbespannungen oder Tapeten
- die Herstellung und/oder Montage von Sicht-, Licht- oder Sonnenschutzvorrichtungen
Die Tätigkeit kann sich mit dem Arbeitsbereich von Innenarchitekten überschneiden, wenn auch Einrichtungen entworfen und Materialien nach ihrer dekorativen Wirkung ausgewählt werden. Raumausstatter wählen unter Berücksichtigung der jeweiligen Kundenwünsche passende Bodenbeläge. Wandbekleidungen, Vorhänge oder Jalousien und Polstermöbel aus. Die Polster stellen sie auch selbst her.
Im Rahmen der Vorbereitung zum Raumausstattermeister bieten wir folgende Lehrgänge an.